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Droht ein Verbot von Cannabis-Aktien in Deutschland?
Autor
Daniel Schaad - CannabisReport.de
Datum
23.06.2018
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Seit gestern (22. Juni 2018) ist bekannt, dass die Deutsche-Börse Tochter Clearstream am 28. September 2018 die Verwahrung von Aktien von Unternehmen, die Cannabis produzieren oder dessen Herstellung finanzieren, einstellen wird.
Am 12.06. teilte ich Ihnen ja bereits mit, dass keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland gelistet werden können.
Siehe hier: Keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland?
Nun kommt es allerdings noch eine Stufe härter.
Die Deutsche Börse bzw. dessen Abwickler "Clearstream Banking" gab gestern Abend (22. Juni 2018) folgendes bekannt:
Das heißt konkret: Sollte es keine weitere Änderung mehr geben, dann können deutsche Anleger ab dem 28. September 2018 keine ausländischen Aktien mit dem Hauptgeschäft „Cannabis“ aus Kanada/USA/Australien etc. mehr an deutschen Handelsplätzen handeln. Aktionäre werden dazu gezwungen bis zum 28. September 2018, ihre Bestände zu verkaufen oder ins Ausland zu übertragen.
Nicht betroffen sind übrigens Aktien von Pharmakonzernen, die auf Cannabis basierende Medikamente herstellen, sowie Aktien von deutschen Cannabis-Unternehmen.
Hier die Quelle zur Pressemeldung: http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d18044/97744
Und hier die "komplette" Liste mit den betroffenen Cannabis-Aktien: http://www.clearstream.com/blob/97738/8a0967eb159d6225f07ef10ec7c841b1/a18095-list-securities-data.pdf
Anmerkung: Die Liste ist nicht komplett, da Clearstream einige Aktien mit Cannabisbezug vergessen hat.
Das ist wirklich erstmal ein harter Brocken, und man fragt sich, welche "rechtliche Gründe" das sind. Am naheliegendsten wäre die Begründung, dass in Luxemburg (dort hat Clearstream seinen Hauptsitz) Cannabis weder für den medizinischen Gebrauch noch für den Freitzeitgebrauch legal ist. Das ist ja noch nachvollziehbar. Doch was hat das mit uns deutschen Anlegern und unseren Aktiendepots in Deutschland zu tun?
Warum die deutsche Börse überhaupt eine Tochtergesellschaft in Luxemburg hat, wäre da die zweite Frage, aber darum soll es hier nicht gehen.
Immer wenn die Ehtik an der Börse ins Spiel kommt, dann wird es sehr kompliziert: Warum ist es z.B. möglich in Deutschland Aktien eines US-Waffenherstellers für den Hausgebrauch zu kaufen? Die sind doch in Deutschland auch verboten?
Was können deutsche Anleger nun tun um dieses "Verbot" zu umgehen?
Es bleibt abzuwarten, ob in dieser Angelegenheit wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist. Denn die großen Verlierer sind aktuell die Anleger und die Makler bzw. die Banken und Broker. Die Anleger werden in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeengt, und den Banken und Maklern entgeht eine ordentliche Summe an Gebühren und Courtage. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Makler, Banken und Broker nur ganz selten auf der Verliererseite stehen. Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn wir zu diesem Thema aus Luxemburg bald Neuigkeiten erfahren würden.
Auch eine Legalisierung von Cannabis (zumindest für den medizinischen Gebrauch) in Luxemburg würde das Handelsverbot für Cannabis-Aktien in Deutschland wohl nochmals komplett auf den Kopf stellen. Über diese Legalisierung wird zu diesem Zeitpunkt übrigens schon in Luxemburg diskutiert. Wann hier jedoch eine Entscheidung kommt, steht noch in den Sternen.
Was ist mit den Wikofolios die Cannabis-Aktien enthalten?
Wikifolio-Zertifikate erstmal nicht direkt betroffen, da es sich um inländische Wertpapiere handelt, welche an der Regionalbörse Stuttgart gehandelt werden. ABER: Das wikifolio-Zertifikat selbst bleibt zwar handelbar, die Auswahl der Wertpapiere die ins Wikifolio gekauft werden können, wird jedoch stark eingeschränkt. Stand jetzt wird die Börse Stuttgart keine Kurse mehr stellen. Ob von Lang & Schwarz noch Kurse geliefert werden, ist zur Zeit noch unklar. Vom wikifolio-Kundenservice heißt es, dass die Angelegenheit derzeit noch mit Lang & Schwarz geklärt wird. Sollte auch L&S keine Kurse mehr stellen, so sind die Cannabis-Wikifolios nutzlos. Der Cashanteil wrid dann auf 100 % hochgefahren, der Kurs verliert über die Zeit durch die Gebühren immer mehr an Wert und der Anleger ist erneut der Verlieren.
Es gibt also kein generelles Verbot von Cannabis-Aktien in Deutschland, und auch der Handel mit den Aktien ist legal.
Generell würde es mich nicht wundern, wenn zu diesem Thema bald schon Neuigkeiten berichtet werden können. Das letzte Wort ist hier meiner Meinung nach noch nicht gesprochen.
Wir halten Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden!
UPDATE 02.07.2018: Luxemburg legalisiert Cannabis als Medizin - Kein Handelsverbot für Cannabis-Aktien!
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Siehe hier: Keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland?
Nun kommt es allerdings noch eine Stufe härter.
Die Deutsche Börse bzw. dessen Abwickler "Clearstream Banking" gab gestern Abend (22. Juni 2018) folgendes bekannt:
Clearstream Bankig informiert die Kunden, dass es mit Wirkung zum Geschäftsschluss am 28. September 2018 nicht mehr möglich sein wird, Wertpapiere bei Clearstream Banking zu verwahren, bei denen das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist.
Dies folgt auf die Kundenmitteilung, dass die Clearstream Banking AGs Verwahrstelle, Clearstream Banking S.A., diese Wertpapiere aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedienen kann.
Dies folgt auf die Kundenmitteilung, dass die Clearstream Banking AGs Verwahrstelle, Clearstream Banking S.A., diese Wertpapiere aus rechtlichen Gründen nicht mehr bedienen kann.
Das heißt konkret: Sollte es keine weitere Änderung mehr geben, dann können deutsche Anleger ab dem 28. September 2018 keine ausländischen Aktien mit dem Hauptgeschäft „Cannabis“ aus Kanada/USA/Australien etc. mehr an deutschen Handelsplätzen handeln. Aktionäre werden dazu gezwungen bis zum 28. September 2018, ihre Bestände zu verkaufen oder ins Ausland zu übertragen.
Nicht betroffen sind übrigens Aktien von Pharmakonzernen, die auf Cannabis basierende Medikamente herstellen, sowie Aktien von deutschen Cannabis-Unternehmen.
Hier die Quelle zur Pressemeldung: http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d18044/97744
Und hier die "komplette" Liste mit den betroffenen Cannabis-Aktien: http://www.clearstream.com/blob/97738/8a0967eb159d6225f07ef10ec7c841b1/a18095-list-securities-data.pdf
Anmerkung: Die Liste ist nicht komplett, da Clearstream einige Aktien mit Cannabisbezug vergessen hat.
Das ist wirklich erstmal ein harter Brocken, und man fragt sich, welche "rechtliche Gründe" das sind. Am naheliegendsten wäre die Begründung, dass in Luxemburg (dort hat Clearstream seinen Hauptsitz) Cannabis weder für den medizinischen Gebrauch noch für den Freitzeitgebrauch legal ist. Das ist ja noch nachvollziehbar. Doch was hat das mit uns deutschen Anlegern und unseren Aktiendepots in Deutschland zu tun?
Warum die deutsche Börse überhaupt eine Tochtergesellschaft in Luxemburg hat, wäre da die zweite Frage, aber darum soll es hier nicht gehen.
Immer wenn die Ehtik an der Börse ins Spiel kommt, dann wird es sehr kompliziert: Warum ist es z.B. möglich in Deutschland Aktien eines US-Waffenherstellers für den Hausgebrauch zu kaufen? Die sind doch in Deutschland auch verboten?
Was können deutsche Anleger nun tun um dieses "Verbot" zu umgehen?
- 1) Wer ausländische Cannabis-Aktien an einem deutschen Börsenplatz gekauft hat, und diese bei Clearstream verwahrt werden, sollte bei seiner Bank/Broker nach einem Lagerstellenwechsel fragen.
- 2) Ist kein Lagerstellenwechsel möglich, oder nur mit hohen Kosten verbunden, so bleibt nur der Verkauf der in Deutschland gekauften Aktien bis zum 28.09.2018 und der Neukauf an der Heimatbörse. Bspw. direkt in Kanada, USA oder Australien.
- 3) Kauft man direkt an der Heimatbörse, also in Kanada, USA oder Australien, so wird Clearstream nicht eingeschaltet, und man ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen.
- 4) Ein Konto bei einem Broker eröffnen, der nichts mit Clearstream zu tun hat. Entweder direkt in Kanada (dafür könnne Sie uns gerne kontaktieren), oder bei Interactive Brokers oder einen der sog. "Introducing Broker" von IB, wie bspzw. CapTrader. Zu CapTrader gibt es hier eine schöne Erklärung: Brokertipp für Cannabisaktien.
Es bleibt abzuwarten, ob in dieser Angelegenheit wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist. Denn die großen Verlierer sind aktuell die Anleger und die Makler bzw. die Banken und Broker. Die Anleger werden in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeengt, und den Banken und Maklern entgeht eine ordentliche Summe an Gebühren und Courtage. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Makler, Banken und Broker nur ganz selten auf der Verliererseite stehen. Deshalb würde es mich nicht wundern, wenn wir zu diesem Thema aus Luxemburg bald Neuigkeiten erfahren würden.
Auch eine Legalisierung von Cannabis (zumindest für den medizinischen Gebrauch) in Luxemburg würde das Handelsverbot für Cannabis-Aktien in Deutschland wohl nochmals komplett auf den Kopf stellen. Über diese Legalisierung wird zu diesem Zeitpunkt übrigens schon in Luxemburg diskutiert. Wann hier jedoch eine Entscheidung kommt, steht noch in den Sternen.
Was ist mit den Wikofolios die Cannabis-Aktien enthalten?
Wikifolio-Zertifikate erstmal nicht direkt betroffen, da es sich um inländische Wertpapiere handelt, welche an der Regionalbörse Stuttgart gehandelt werden. ABER: Das wikifolio-Zertifikat selbst bleibt zwar handelbar, die Auswahl der Wertpapiere die ins Wikifolio gekauft werden können, wird jedoch stark eingeschränkt. Stand jetzt wird die Börse Stuttgart keine Kurse mehr stellen. Ob von Lang & Schwarz noch Kurse geliefert werden, ist zur Zeit noch unklar. Vom wikifolio-Kundenservice heißt es, dass die Angelegenheit derzeit noch mit Lang & Schwarz geklärt wird. Sollte auch L&S keine Kurse mehr stellen, so sind die Cannabis-Wikifolios nutzlos. Der Cashanteil wrid dann auf 100 % hochgefahren, der Kurs verliert über die Zeit durch die Gebühren immer mehr an Wert und der Anleger ist erneut der Verlieren.
Es gibt also kein generelles Verbot von Cannabis-Aktien in Deutschland, und auch der Handel mit den Aktien ist legal.
Generell würde es mich nicht wundern, wenn zu diesem Thema bald schon Neuigkeiten berichtet werden können. Das letzte Wort ist hier meiner Meinung nach noch nicht gesprochen.
Wir halten Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden!
UPDATE 02.07.2018: Luxemburg legalisiert Cannabis als Medizin - Kein Handelsverbot für Cannabis-Aktien!
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