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Keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland?
Autor
Daniel Schaad - CannabisReport.de
Datum
12.06.2018
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Clearstream veröffentlichte gestern (11.06.2018) folgende Meldung bezüglich des Neulistings von Marihuana-Aktien:
Clearstream Banking Handhabung von Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis
Die Quelle dazu: http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/issuance--1-/a18089/97582
Was bedeutet das nun für Anleger in Cannabisaktien?
Es können also keine neuen Wertpapiere mit Cannabisbezug mehr an einem deutschen Börsenplatz gelistet werden. Eine Abwicklungserklärung von Clearstream ist derzeit die zwingende Voraussetzung für ein Listing an einem deutschen Börsenplatz. Broker in Deutschland arbeiten zu rund 80% mit Clearstream als Abwickler und Lagerstelle zusammen.
Dies betrifft also lediglich die Handelsplätze in Deutschland. An den Heimatbörsen in Kanada, den USA oder Australien wird es natürlich weiterhin neue Listings und IPOs geben. Hier hat Clearstream keinen Einfluss. Dennoch ist das eine große Einschränkung für Anleger, die neue Cannabisaktien in EUR an einem deutschen Handelsplatz kaufen möchten.
UPDATE 23.06.2018: Droht ein Verbot von Cannabis-Aktien in Deutschland?
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Clearstream Banking S.A. informiert die Kunden, dass es mit sofortiger Wirkung aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, Anträge auf Zulassung oder Annahme von Wertpapieren zu akzeptieren, wenn das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln verbunden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
Die Quelle dazu: http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/issuance--1-/a18089/97582
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Es können also keine neuen Wertpapiere mit Cannabisbezug mehr an einem deutschen Börsenplatz gelistet werden. Eine Abwicklungserklärung von Clearstream ist derzeit die zwingende Voraussetzung für ein Listing an einem deutschen Börsenplatz. Broker in Deutschland arbeiten zu rund 80% mit Clearstream als Abwickler und Lagerstelle zusammen.
Dies betrifft also lediglich die Handelsplätze in Deutschland. An den Heimatbörsen in Kanada, den USA oder Australien wird es natürlich weiterhin neue Listings und IPOs geben. Hier hat Clearstream keinen Einfluss. Dennoch ist das eine große Einschränkung für Anleger, die neue Cannabisaktien in EUR an einem deutschen Handelsplatz kaufen möchten.
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