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Luxemburg legalisiert Cannabis als Medizin - Kein Handelsverbot für Cannabis-Aktien!
Autor
Daniel Schaad - CannabisReport.de
Datum
02.07.2018
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Mit der Legalisierung von medizinischem Cannabis hat das luxemburgische Parlament das Verbot für den Handel mit Aktien von Cannabis-Produzenten, die ausschließlich für medizinische Zwecke produzieren, am vergangenen Donnerstag buchstäblich in letzter Sekunde aufgehoben.
Viel Verwirrung in letzter Zeit um das Thema Clearstream, Cannabis-Aktien und deutschen Anlegern. Endlich kann man etwas Licht ins Dunkel bringen.
Zuerst hieß es, dass keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland handelbar sein werden, also keine neuen Listing an deutschen Börsen mehr möglich sind. Bestehende Cannabis-Aktien, die bereits in Deutschland notiert waren, sollte das nicht betreffen.
Anschließend (11 Tage später) kam jedoch der nächste Hammer von Clearstream. Am 22.06. teilte Clearsteam mit, dass überhaupt keine Aktien mehr verwahrt werden können, die als Hauptgeschäft in der Cannabisbranche aktiv sind.
Die zweite Ankündigung von Clearstream S.A. hat in der gesamten Börsenlandschaft wirklich für Verwunderung gesorgt und vor allem Unverständnis ausgelöst. Nun hat jedoch das Parlament in Luxemburg am 26.6. klare Verhältnisse geschaffen. Mit Verabschiedung von Gesetzesvorlage 7253 können luxemburgische Patienten mit Medizinalhanf versorgt werden, und auch die rechtliche Grundlage für den Handel mit Cannabis-Aktien ist nun geschaffen.
Beeindruckend ist, dass für diesen Tag eigentlich keine Sitzung des Parlaments geplant war. Es sieht also so aus, als wäre der öffentliche Druck von Investoren und Banken so stark gewesen, dass plötzlich jahrelange politische Diskussionen einfach vergessen wurde. Für Ärzte und Patienten die sich für die Legalisierung von medizinischem Cannabis eingesetzt haben, und von der Politik nicht beachtet wurden, ein Schlag ins Gesicht. Muss erst die Finanzindustrie ins Spiel kommen, damit Politiker sich bewegen? Ein Armutszeugnis für die Politik!
Clearstream hat bereits reagiert und die letzte Woche veröffentliche Schwarze Liste aktualisiert. So wurden alle Firmen, die sich nicht am Geschäft für Cannabis zum Freizeitkonsum beteiligen, von dieser Liste gestrichen, darunter auch die größten kanadischen Produzenten.
Auch Cannabis zum Freizeitgebrauch wird in Luxemburg ein Thema Thema
Neben der Verwendung mit Cannabis als Medizin werden sich Abgeordnete in Luxemburg auch bald mit der Forderung, Cannabis zum Freizeitgebrauch zu regulieren, beschäftigen müssen. Die Petition "Legalisierung des Cannabis mittels Coffeeshops" erhielt innerhalb nur eines Tages die 4.500 notwendigen Stimmen und wird somit dem Parlament vorgelegt. Ob das Parlament da ebenso dringenden Handlungsbedarf sieht wie am 26.6.2018, wird von Beobachtern allerdings bezweifelt.
Siehe auch: https://hanfverband.de/nachrichten/news/luxemburg-legalisiert-cannabis-als-medizin-und-hebt-handelsverbot-fuer-cannabis-aktien-auf
Zuerst hieß es, dass keine neuen Cannabis-Aktien mehr in Deutschland handelbar sein werden, also keine neuen Listing an deutschen Börsen mehr möglich sind. Bestehende Cannabis-Aktien, die bereits in Deutschland notiert waren, sollte das nicht betreffen.
Anschließend (11 Tage später) kam jedoch der nächste Hammer von Clearstream. Am 22.06. teilte Clearsteam mit, dass überhaupt keine Aktien mehr verwahrt werden können, die als Hauptgeschäft in der Cannabisbranche aktiv sind.
Die zweite Ankündigung von Clearstream S.A. hat in der gesamten Börsenlandschaft wirklich für Verwunderung gesorgt und vor allem Unverständnis ausgelöst. Nun hat jedoch das Parlament in Luxemburg am 26.6. klare Verhältnisse geschaffen. Mit Verabschiedung von Gesetzesvorlage 7253 können luxemburgische Patienten mit Medizinalhanf versorgt werden, und auch die rechtliche Grundlage für den Handel mit Cannabis-Aktien ist nun geschaffen.
Beeindruckend ist, dass für diesen Tag eigentlich keine Sitzung des Parlaments geplant war. Es sieht also so aus, als wäre der öffentliche Druck von Investoren und Banken so stark gewesen, dass plötzlich jahrelange politische Diskussionen einfach vergessen wurde. Für Ärzte und Patienten die sich für die Legalisierung von medizinischem Cannabis eingesetzt haben, und von der Politik nicht beachtet wurden, ein Schlag ins Gesicht. Muss erst die Finanzindustrie ins Spiel kommen, damit Politiker sich bewegen? Ein Armutszeugnis für die Politik!
Clearstream hat bereits reagiert und die letzte Woche veröffentliche Schwarze Liste aktualisiert. So wurden alle Firmen, die sich nicht am Geschäft für Cannabis zum Freizeitkonsum beteiligen, von dieser Liste gestrichen, darunter auch die größten kanadischen Produzenten.
Auch Cannabis zum Freizeitgebrauch wird in Luxemburg ein Thema Thema
Neben der Verwendung mit Cannabis als Medizin werden sich Abgeordnete in Luxemburg auch bald mit der Forderung, Cannabis zum Freizeitgebrauch zu regulieren, beschäftigen müssen. Die Petition "Legalisierung des Cannabis mittels Coffeeshops" erhielt innerhalb nur eines Tages die 4.500 notwendigen Stimmen und wird somit dem Parlament vorgelegt. Ob das Parlament da ebenso dringenden Handlungsbedarf sieht wie am 26.6.2018, wird von Beobachtern allerdings bezweifelt.
Siehe auch: https://hanfverband.de/nachrichten/news/luxemburg-legalisiert-cannabis-als-medizin-und-hebt-handelsverbot-fuer-cannabis-aktien-auf